Vorsorgerecht Alter, Krankheit, Unfall - Wer vertritt mich, wenn ich nichts mehr regeln kann? Ihr   Ehepartner,   Ihre   Kinder,   Ihre   nahen   Angehörigen?   Sicher   werden   Sie   von diesen   unterstützt   werden.   Aber   -   entgegen   einer   weit   verbreiteten   Meinung gibt   es   in   diesen   Fällen   keine   gesetzliche   Vertretungsmacht   für   Ehe-   und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte. Die   Gefahr,   durch   eine   plötzliche   Erkrankung   oder   einen   Unfall   in   die   Lage   zu kommen,    seine    eigenen    Angelegenheiten    nicht    mehr    regeln    zu    können, besteht    für    jeden    –    jeden    Tag.    Deshalb    ist    eine    rechtzeitige    Vorsorge    in gesunden Tagen wichtig. Es   empfiehlt   sich   daher,   eine   Vertrauensperson   zu   bevollmächtigen,   die   im Bedarfsfall die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln kann. Ein   Unternehmer,   selbständiger   Handwerker   oder   Freiberuflicher   hat   neben Regelungen   für   seine   Person   und   seine   privaten   Vermögensbelange   auch   an die Weiterführung seines Unternehmens bzw. Betriebs zu denken. Ihre Situation Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie o durch Alter, Unfall, Krankheit o Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können o und auf Hilfe anderer angewiesen sind. WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten? WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen? WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen? WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?  Wenn   Sie   diese   Fragen   nicht   beantwortet   und   geregelt   haben,   dürfen   nicht einmal   Ihr   Ehegatte   oder   Ihre   Kinder   Sie   vertreten,   sondern   es   wird   Ihnen   ein Betreuer vom Gericht zugewiesen. Die Lösung Wenn   Sie   das   vermeiden   wollen,   müssen   Sie   eine   Person   Ihres   Vertrauens bevollmächtigen durch eine Vorsorgevollmacht . In   einer   Patientenverfügung    legen   Sie   fest,   wie   Sie   medizinisch   versorgt werden.   Sie   bestimmen,   ob   und   wie   lange   Sie   an   „Schläuchen   hängen“   und wie Sie behandelt werden wollen. Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen? Muster     und     vorgefertigte     Formulare     können     nur     Anregung     sein.     Als VorsorgeAnwalt     bin    ich    spezialisiert    und    berate    Sie    umfassend.    Die Bevollmächtigung    einer    anderen    Person    hat    weitreichende    Folgen.    Als VorsorgeAnwalt    helfe   Ihnen   eine   speziell   auf   Sie   zugeschnittene,   individuelle Vorsorgeregelung   zu   gestalten,   die   eindeutig   und   juristisch   wirksam   ist.   Nur   so können   Sie   sicher   sein,   dass   Ihre   Wertvorstellungen   und   Wünsche   umgesetzt werden. Als VorsorgeAnwalt  gestalte ich:  o Rechtssichere Vorsorgevollmachten o Gute Patientenverfügungen o Vorsorgeregelungen  a) für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche     Gemeinschaften b) für Eltern zu Gunsten der Kinder c) für Alleinstehende b) mit mehreren Bevollmächtigten c) für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinder d) für Unternehmer e) mit Auslandsbezug Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können Als Ihr VorsorgeAnwalt übernehme ich o die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe       Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die       Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden. o die Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann. Streit um Vorsorgeregelungen oder um eine Betreuung? Darauf bin ich als VorsorgeAnwalt spezialisiert!  Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 0821 / 71 06 15 - 10
Kontakt Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Tel.: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax: 0821 / 71 06 15 - 11 kanzlei@fachanwalt-strampp.de
Jürgen Strampp Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Testamentsvollstrecker (DVEV)
Rechtsanwalt Strampp Schertlinstraße 29 86159 Augsburg Telefon: 0821 / 71 06 15 - 10 Fax-Nr.: 0821 / 71 06 15 - 11 E-Mail: kanzlei@fachanwalt-strampp.de

Vorsorgerecht

Alter,    Krankheit,    Unfall    -    Wer    vertritt    mich, wenn ich nichts mehr regeln kann? Ihr     Ehepartner,     Ihre     Kinder,     Ihre     nahen Angehörigen?    Sicher    werden    Sie    von    diesen unterstützt   werden.   Aber   -   entgegen   einer   weit verbreiteten   Meinung   gibt   es   in   diesen   Fällen keine    gesetzliche    Vertretungsmacht    für    Ehe- und    Lebenspartner,    erwachsene    Kinder    oder andere nahe Verwandte. Die   Gefahr,   durch   eine   plötzliche   Erkrankung oder   einen   Unfall   in   die   Lage   zu   kommen,   seine eigenen   Angelegenheiten   nicht   mehr   regeln   zu können,     besteht     für     jeden     –     jeden     Tag. Deshalb     ist     eine     rechtzeitige     Vorsorge     in gesunden Tagen wichtig. Es   empfiehlt   sich   daher,   eine   Vertrauensperson zu    bevollmächtigen,    die    im    Bedarfsfall    die persönlichen   und   finanziellen   Angelegenheiten regeln kann. Ein    Unternehmer,    selbständiger    Handwerker oder   Freiberuflicher   hat   neben   Regelungen   für seine        Person        und        seine        privaten Vermögensbelange   auch   an   die   Weiterführung seines Unternehmens bzw. Betriebs zu denken. Ihre Situation Auch Ihnen kann es passieren, dass Sie o durch Alter, Unfall, Krankheit o Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können o und auf Hilfe anderer angewiesen sind. WER soll Sie in diesem Fall WIE vertreten? WER kümmert sich dann um Ihre Angelegenheiten, um Ihr Bankkonto und sonstiges Vermögen? WER ist Ansprechpartner für die Sie betreffenden Fragen? WELCHE Aufgaben darf der Ansprechpartner für Sie ausführen?  Wenn   Sie   diese   Fragen   nicht   beantwortet   und geregelt     haben,     dürfen     nicht     einmal     Ihr Ehegatte     oder     Ihre     Kinder     Sie     vertreten, sondern    es    wird    Ihnen    ein    Betreuer    vom Gericht zugewiesen. Die Lösung Wenn   Sie   das   vermeiden   wollen,   müssen   Sie eine   Person   Ihres   Vertrauens   bevollmächtigen durch eine Vorsorgevollmacht . In   einer   Patientenverfügung    legen   Sie   fest, wie    Sie    medizinisch    versorgt    werden.    Sie bestimmen,     ob     und     wie     lange     Sie     an „Schläuchen    hängen“    und    wie    Sie    behandelt werden wollen. Warum einen VorsorgeAnwalt beauftragen? Muster    und    vorgefertigte    Formulare    können nur   Anregung   sein.   Als   VorsorgeAnwalt    bin ich   spezialisiert   und   berate   Sie   umfassend.   Die Bevollmächtigung    einer    anderen    Person    hat weitreichende    Folgen.    Als    VorsorgeAnwalt   helfe       Ihnen       eine       speziell       auf       Sie zugeschnittene,    individuelle    Vorsorgeregelung zu     gestalten,     die     eindeutig     und     juristisch wirksam   ist.   Nur   so   können   Sie   sicher   sein, dass    Ihre    Wertvorstellungen    und    Wünsche umgesetzt     werden.     Als     VorsorgeAnwalt   gestalte ich:  o Rechtssichere Vorsorgevollmachten o Gute Patientenverfügungen o Vorsorgeregelungen  a) für Ehegatten, Lebenspartner und nichteheliche     Gemeinschaften b) für Eltern zu Gunsten der Kinder c) für Alleinstehende b) mit mehreren Bevollmächtigten c) für junge Menschen mit und ohne minderjährige Kinder d) für Unternehmer e) mit Auslandsbezug Wenn Sie niemanden kennen, den Sie bevollmächtigen können Als Ihr VorsorgeAnwalt übernehme ich o die Bevollmächtigung. Ich bin nur Ihnen verpflichtet, treffe       Entscheidungen in Ihrem Sinne und organisiere für Sie die       Angelegenheiten. Eine gerichtliche Betreuung wird vermieden. o die Unterstützung Ihres Bevollmächtigten. Das entlastet ihn und macht es ihm leichter, wenn er sich später beraten lassen und schützen kann. Streit um Vorsorgeregelungen oder um eine Betreuung? Darauf bin ich als VorsorgeAnwalt  spezialisiert!  Vereinbaren Sie jetzt einen Termin: 0821 / 71 06 15 - 10
0821 / 71 06 15 - 10 
kanzlei@fachanwalt-strampp.de